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Ein Vorschlag von Johann Bucher
Die Rassehundezucht, so wie sie gemeinhin bekannt ist, unterliegt, wenn überhaupt, nur den Kontrollen der Rassehundevereine. Eine unabhängige Kontrolle, durch eine Organisation, die selbst keine Vor- und Nachteile dadurch erleidet, wenn sie die ärztlichen Untersuchungen der Eltern unabhängig bestätigt, findet nicht statt.
Genau darin liegt das Problem.
Einerseits gibt es sehr wohl Rassehundevereine, die ernsthaft
versuchen, durch Transparenz gegenüber den Welpeninteressenten, nicht
nur auf Vertrauen zu bauen sondern auf nachprüfbare Fakten.
Andererseits muss man die grundsätzliche Frage stellen, wie weit man einer Selbstkontrolle vertrauen kann.
Wie sicher würden sie die technische Hauptuntersuchung ihres Autos
ansehen, wenn sie grundsätzlich von der Herstellerfirma gemacht werden
würde?
Im Jahr 2003 habe ich auf dem Patentamt Stuttgart eine Idee auf ihre Durchführbarkeit prüfen lassen (- mit positivem Bescheid -), die ich ihnen im Folgenden kurz schildern möchte.
Die Idee beruht auf dem Stichwort „Gemeinschaftsmarke" , ähnlich wie die Begriffe „Emmentaler" oder „Champagner".
Einer Gemeinschaftsmarke liegt eine Satzung zugrunde, welche die Voraussetzungen und Modalitäten festschreibt, unter welchen Bedingungen das Siegel der Gemeinschaftsmarke WEM verliehen wird.
Und genau hier wäre der Ansatzpunkt für ein „Qualitätssiegel" für Rassehunde.
Wir alle wissen, dass ein Ausstellungstitel oder gar irgendein Championat definitiv NULL darüber aussagen kann, ob und wie geeignet das jeweilige Tier für die Zucht ist.
Was einzig zählt, sind die tierärztlichen Untersuchungen, die für die jeweilige Rasse aufgrund der rassespezifischen Erbbelastungen angeraten sind.
Weder irgendein Protokoll eines vereinsinternen Zuchtwartes noch die manchmal abenteuerlichen Körberichte sind für eine objektive Beurteilung der Zuchtfähigkeit eines Hundes bedeutend.
Und damit wären wir bei der Ausgestaltung einer Satzung für so ein Markensiegel angelangt.
Was müsste so eine Satzung festlegen, damit der Welpeninteressent maximal sicher gehen kann?
1. Der Züchter, der das Markensiegel erlangen will, muss alle Originale der tierärztlichen Untersuchungen, die die Satzung für die jeweilige Rasse vorsieht, der Siegelstelle vorlegen. 2. Er muss sich weiterhin einverstanden erklären, dass beglaubigte Kopien dieser Unterlagen den Welpenkäufern ausgehändigt werden. Diese beiden Anforderungen stellen das absolute Minimum dar, das die Satzung für die Vergabe des Siegels fordern muss. Anforderungen an die Zuchtstätte sind ein weiterer Punkt, der nicht vergessen werden darf. Diese müssen von einem Prüfer der Siegelstelle „abgenommen" werden.
Es ist noch zu erwähnen, das so ein Markensiegel niemals die Qualität eines bestimmten Welpen garantieren kann. Dies wäre aufgrund der Natur der Sache vollkommen unseriös.
So ein Siegel kann maximal die Sorgfalt der Wurfplanung und die Einhaltung von Aufzuchtbedingungen garantieren.
Es scheint auf den ersten Blick nicht sehr viel zu sein, was so ein Siegel garantieren kann. Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich aber getrost sagen, dass ich mindestens 2 Vereins kenne, denen die oben erwähnten Anforderungen bereits zu weit gingen. So gesehen wäre so ein Siegel bereits ein gewaltiger Schritt in eine Richtung, die den Welpeninteressenten von einem zum blinden Vertrauen verdammten zu einem Kunden mutieren lässt, der wenigstens das Nachprüfen kann, was er sonst eben nur glauben muss.
Der Autor Johann Bucher (Diplomphysiker) Jahrgang 1961 Eurasierzüchter Diskutieren Sie mit uns über diesen Vorschlag von Johann Bucher.
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